In einigen Fällen greift bei Handyverträgen das Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass ihr schon vor Ablauf der Mindestlaufzeit (in der Regel 24 Monate) aus eurem Handytarif herauskommt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gilt jedoch nur in Ausnahmefällen und ist an spezielle Bedingungen gebunden.
Wann ihr euren Handytarif vorzeitig kündigen könnt und was es dabei zu beachten gilt, erklären wir in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Der Handyanbieter bzw. Provider hat plötzlich die vereinbarte Grundgebühr erhöht? Oder ignoriert euren Wunsch nach Rufnummernmitnahme?
Für diese (seltenen) Fälle gibt es das Sonderkündigungsrecht (allgemeine Details bei Wikipedia) − und ihr habt die Möglichkeit, den Handyvertrag fristlos zu kündigen − vor Ablauf der Mindestlaufzeit und unabhängig von der restlichen Laufzeit.
Übrigens: Falls ihr einen Vertrag ohne Laufzeit nutzt, ist es noch einfacher. In diesem Fall kommt ihr mit einer kurzen Frist jederzeit aus dem Vertrag heraus, müsst euch also gar nicht erst die Mühe mit einer außerordentlichen Kündigung machen.
Wer ein Sonderkündigungsrecht für Handyverträge ausüben möchte, muss sich in den meisten Fällen erst einmal um Fristsetzungen bemühen
Die »fristlose Kündigung aus wichtigem Grund« (§ 626 BGB) bildet die gesetzliche Grundlage für das Sonderkündigungsrecht beim Handyvertrag. Zudem gilt laut §323 BGB das Rücktrittsrecht aus der Nichterfüllung eines Vertrags. Der genaue Wortlaut ist:
»Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.«
Wichtig ist, dass ihr vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung eine angemessene Frist setzt. Damit der Provider eben Zeit hat, die Mängel zu beheben − und sozusagen eben nachzubessern. Habt ihr beispielsweise eine fehlerhafte Mobilfunkrechnung erhalten oder wurde euer Anschluss gesperrt, dann kontaktiert erst den Handytarif-Anbieter.
Erst, wenn Rückfragen sowie eine Fristsetzung keine Abhilfe schaffen, ist eine vorzeitige Kündigung möglich .Die zu setzende Frist sollte bei rund 3 Wochen liegen. Dies erlaubt dem Provider, zu reagieren. Generell könnt ihr Frist und Sonderkündigung direkt miteinander verbinden. Also dem Provider die gesetzte Frist mitteilen und gleichzeitig eine Kündigung aussprechen. Falls in der gesetzten Frist keine Besserung auftritt, wird die Kündigung automatisch aktiv.
Handyvertrag fristlos kündigen? Das ist nicht immer möglich!
Die vorzeitige Kündigung ist aber nicht grundsätzlich und nicht in allen Fällen möglich. Beachtet, dass ihr euch eben für 24 Monate an einen Provider bindet, wenn ihr einen Laufzeitvertrag abschließt. Findet ihr ein besseres Angebot, dann könnt ihr zwar jederzeit einen weiteren Vertrag abschließen, müsst dann jedoch in beiden Tarifen die Grundgebühr und alle weiteren anfallenden Kosten bezahlen.
Die Begründung »besseres Angebot gefunden« ist natürlich kein gültiges Argument, aus einem Handyvertrag frühzeitig herauszukommen.
Grundsätzlich ist auch schlechter Empfang kein Grund für eine Sonderkündigung, denn auch das beste Mobilfunknetz erreicht längst keine 100-prozentige Abdeckung. Nur wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr über einen langen Zeitraum hinweg und an unterschiedlichen Standorten keinen Empfang habt, könnt ihr möglicherweise vorzeitig kündigen. Vorausgesetzt, es liegt nicht an eurem Handy oder der SIM-Karte, sondern wirklich am Netz.
Das gilt insbesondere, wenn ihr eine schriftliche Bestätigung des Providers vorliegen habt, dass der Empfang an speziellen von euch erfragten Standorten gegeben ist.
Auch ein Umzug ins Ausland ist durch das regulierte EU-Roaming-Gesetz kein echter Grund für eine Sonderkündigung mehr. Eventuell könnt ihr jedoch auf die Kulanz eures Anbieters hoffen. Generell gilt: Kontaktiert die Hotline und erfragt eure Möglichkeiten. Vielleicht lässt sich ja eine Lösung finden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist? Meist könnt ihr lediglich euren Handyvertrag pausieren bzw. aussetzen.
Das Sonderkündigungsrecht gilt übrigens von beiden Seiten. Auch der Provider kann den Vertrag kündigen. Zum Beispiel, wenn ihr die monatlichen Rechnungen nicht begleicht.
Nicht immer ist eine Sonderkündigung notwendig. Wenn ihr den Handyvertrag gerade erst abgeschlossen habt, könnt ihr das Widerrufsrecht geltend machen. Zumindest bei online abgeschlossenen Verträgen und nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss könnt ihr euren Handyvertrag widerrufen.
Beachtet: Wir führen keine Rechtsberatung durch. Dieser Artikel dient dementsprechend ausschließlich der Information. Bei weiteren Fragen oder Schwierigkeiten könnt ihr euch beispielsweise an die Verbraucherzentralen oder auch an den Verbraucherzentrale-Bundesverband wenden.
Die folgende Übersicht schildert Fälle, in denen das Recht auf außerordentliche Kündigung von Handytarifen gilt.
Es kommt zu einer nicht vertraglich vereinbarten Erhöhung der Grundgebühr? Oder der Provider bucht einen anderen Tarif, den ihr gar nicht abgeschlossen habt?
Grundsätzlich müssen sich beide Seiten an die vertraglich vereinbarten Bedingungen halten. Das betrifft vor allem die Vertragsleistungen und die Gebühr. Der Provider hat somit kein Recht, die Kosten während der Mindestlaufzeit beliebig zu erhöhen.
Jedoch: Preiserhöhungen nach einem vorher vereinbarten Zeitraum (zum Beispiel nach 12 oder 24 Monaten) sind möglich, wenn sie bereits bei Vertragsschluss feststehen und zu den Tarif-Konditionen gehören. So ist es üblich, dass Handytarife nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch teurer werden. Wurde die Tarifpreis-Erhöhung vertraglich vereinbart, gilt das Recht auf eine außerordentliche Kündigung nicht. In diesem Fall müsst ihr euch an die geltenden Kündigungsfristen halten.
Gleiches gilt auch, wenn euer Anbieter plötzlich die Tarifleistung verändert und zum Beispiel das Datenvolumen halbiert oder die Allnet-Flat durch ein Freiminuten-Paket ersetzt.
Wenn ihr eurem Provider die Einzugsermächtigung entzogen habt, dieser aber dennoch weiter bei euch abbucht, ist das ebenfalls ein Grund für die fristlose Kündigung.
Die Provider sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte Drittanbietersperre anzubieten, um euch vor Abofallen zu schützen. Falls ihr die Drittanbietersperre aktiviert habt, aber dennoch Beträge von Dritten über die Handyrechnung abgebucht werden, ist die fristlose Kündigung des Vertrags ebenfalls möglich.
Aufgepasst: Einige Provider splitten die Drittanbietersperren in verschiedene Kategorien auf (damit ihr zum Beispiel noch immer Fahrscheine oder Eintrittskarten per Handy kaufen könnt). Prüft deshalb unbedingt, ob der Fehler tatsächlich beim Handy-Anbieter lag.
Wird die Rufnummernportierung nicht durchgeführt, obwohl der Fehler nicht bei euch liegt, ist das ebenfalls ein Sonderkündigungsgrund.
Das geht jedenfalls aus einem Urteils des Amtsgericht Bremen vom 30. August 2012 hervor (nachzulesen unter dem Aktenzeichen 9C173/12, dejure.org). Der Provider hatte in diesem Fall die beantragte Rufnummernmitnahme des Kunden nicht bearbeitet, sodass die Portierung innerhalb der Frist nicht möglich war. Das Gericht bestätigte die außerordentliche Kündigung.
Falls ihr jedoch nicht ausreichend Guthaben auf eurer Prepaid-Karte habt oder falls eure Adressdaten nicht stimmen und die Portierung deshalb fehlschlägt, ist nicht der Tarifanbieter in der Verantwortung. In diesem Fall gilt die fristlose Kündigung nicht.
Ihr nutzt einen Vertrag mit Handy, also ein sogenanntes Tarif-Bundle? Ist das Smartphone schon nach kurzer Zeit defekt, könnt ihr euren Anbieter um Reparatur oder Austausch bitten. Hält sich der Anbieter nicht an die gesetzte Frist oder weigert der Provider sich, Austausch oder Reparatur zu übernehmen, ist das ein Grund für die Sonderkündigung.
Geratet ihr mit Zahlungen in Verzug, darf der Provider euren Anschluss sperren. Im Telekommunikationsgesetz (TKG) heißt es dazu in §45k:
»Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat.«
Liegt kein angemessener und berechtigter Grund für die Sperrung vor (Zahlungsrückstand von mindestens 75 Euro, rechtzeitige Ankündigung der Sperrung), könnt ihr das Sonderkündigungsrecht geltend machen. Ihr solltet den Provider jedoch unbedingt darauf hinweisen, dass die Sperrung unberechtigt erfolgte, und eine Frist setzen.
Anschluss-Sperrungen können sich zum Beispiel ergeben, wenn ihr eine fehlerhafte Rechnung beanstandet, der Provider aber auf die Zahlung ausstehender Beträge besteht.
Verstirbt der Vertragskunde oder Anschlussinhaber, kann der Vertrag zwar durch Angehörige mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Aber ob die Sonderkündigung akzeptiert wird, hängt vom Anbieter ab. Bei den Netzbetreibern (Telekom, Vodafone, o2) alles kein Problem, hier stehen teilweise sogar Formulare zur Verfügung.
Bei einigen Anbietern gehen die Tarife aber auf die Erben über und laufen weiter. Dann ist nur noch eine ordentliche Kündigung möglich. Aber: Welcher Anbieter ist schon so herzlos und schmettert bei vorliegender Sterbeurkunde eine Sonderkündigung ab?
Ihr habt einen guten Grund für eine außerordentliche Kündigung? Wie bei einer klassischen Handyvertragskündigung gilt es, einige Details zu beachten, damit die Kündigung reibungslos abläuft. Haltet euch am besten an die folgende Anleitung:
Die Sonderkündigung ist nicht nur bei Handyverträgen möglich. Auch Verträge mit Stromanbietern oder Fitness-Studio-Mitgliedschaften werden durch das Sonderkündigungsrecht abgedeckt.
Wer die Kündigung nicht selbst ausformulieren möchte, findet bei Kündigungs-Diensten wie volders und aboalarm passende Vorlagen.
Bewerten & kommentieren:
Copyright © 2021 convertimize GmbH
HandyRaketen ist eine eingetragene Marke der convertimize GmbH (Registernummer: 302018026933)
bekannt aus RTL, n-tv und GIGA | Top-Bewertungen bei Trustpilot und Facebook
Impressum Über uns Transparenz Kontakt Presse
Cookie-Einstellungen Datenschutz Handy Newsletter
Haftungsausschluss
Kommentar hinterlassen