Ärgert ihr euch, weil ihr hohe Handyrechnungen aus den letzten Urlauben mitgebracht habt? Dann lautet die gute Nachricht – zumindest für EU-Urlauber: Seit dem 15.6.2017 (Stichtag) ändert sich dank Roam-Like-At-Home (kurz: RLAH) einiges, denn Roaming Gebühren in der EU sind abgeschafft. Roaming in der EU wird kostenlos. Das Prinzip wurde per EU-Roaming-Verordnung durchgesetzt. Seid ihr also auf Reisen in einem der 27 Mitgliedstaaten (zu Beginn noch 28 Staaten, aber Großbritannien ist ja nun einmal aus der EU ausgetreten, die Schweiz gehört nicht dazu − und die Türkei als beliebtes Reiseland ohnehin nicht) unterwegs, könnt ihr zu Inlandspreisen telefonieren, simsen und surfen . Denn die Roaming-Aufschläge, die bis Mitte 2017 noch galten, werden abgeschafft.
Die EU-Roaming-Verordnung mit Gültigkeit vom 15.6.2017 läuft erst einmal bis 30.6.2022, wird aber um 10 Jahre verlängert. Wichtig: Telefonieren von Deutschland ins Ausland gelten als internationale Verbindungen und werden von der EU Roaming Regelung nicht abgedeckt. Und: Unbegrenzt surfen ist auch nicht: Es gilt hier eine (sehr gute) Fair-Use-Regelung. Denkt bitte auch daran. Fürs Roaming in der Schweiz gelten andere Bedingungen (die Schweiz ist nicht Teil der EU).
Ohne Reue: Durch die Abschaffung der EU-Roamingkosten zum 15.6.2017 könnt ihr euer Handy im EU-Ausland sorgenloser nutzen, als dies bislang der Fall war
Eine wirklich nette Übersicht mit Fragen und Antworten (FAQs) zum Thema EU Roamingverordnung und dem Roam Like At Home Prinzip bietet die Bundesnetzagentur selbst.
Keine Neuerungen gibt es jedoch für Telefonate ins EU-Ausland. Hier bleibt die bestehende Regelung von 2019 bis 2024 bestehen.
UPDATE VOM 9.12.2021 Bevor die Regelungen zum kostenlosen EU-Roaming am 30.6.2022 auslaufen, hat die EU schon einmal frühzeitig angekündigt, das EU-Roaming um 10 Jahre zu verlängern − und auch noch zu verbessern.»Roam-Like-At-Home bedeutet, dass Sie ab dem 15.06.2017 Ihren inländischen Tarif zu den gleichen Konditionen im EU-Ausland nutzen können wie zu Hause.« (Quelle: BNetzA)
Klingt ja erst einmal ganz einfach. Ihr solltet euch aber trotzdem mit euren Vertragsdetails auseinandersetzen. Denn die automatische Umstellung auf einen regulierten Tarif passiert nicht zwingend. Und spezielle Vertragskomponenten, wie Community Flats, gelten oftmals nicht im Ausland.
Gelten die Vorgaben der EU Roaming Verordnung sofort und für jedermann ab dem 15. Juni 2017? Nein, denn habt ihr zum Beispiel in der Vergangenheit einen alternativen Roaming Tarif gebucht, kommt dieser zur Anwendung. Wobei euch aber die Möglichkeit gegeben werden muss, in einen regulierten Tarif zu wechseln, wenn ihr das wollt. Euer Anbieter sollte auch ohnehin über Roam-Like-At-Home informiert haben.
Ganz nebenbei: Wenn ihr euch für einen »Deutschland-Tarif« ohne Roaming entschlossen habt, dann müsst ihr euch für eure Reisen ohnehin um eine andere Möglichkeit kümmern – wie eine Prepaid-SIM-Karte.
Macht es unter Umständen Sinn, in einem alternativen Tarif zu bleiben? Wie das immer so ist: Das kommt ganz darauf an. Hier mal zwei Vorteile, die wir euch anhand des PremiumSIM LTE 2000 aufzeigen wollen. Denn hier wird ein alternativer Tarif mit dem sogenannten Europa Paket angeboten.
Zwar könnt ihr hier nicht euer komplettes Datenvolumen mit in das EU Ausland nehmen – das aber auch durch die Fair Use Regelung (Anmerkung weiter unten) beschnitten werden könnte. Aber immerhin 1GB. Diese 1 GB bekommt ihr im EU-Ausland extra. Das Datenvolumen wird nicht von eurem Inlandsvolumen abgerechnet.
Wenn euch 1GB im Urlaub reichen: Wunderbar. Wenn nicht, müsstet ihr per Data-Reset kostenpflichtig nachbuchen. Außerdem ist in dem Europa-Paket der Drillisch-Tarifmarke PremiumSIM noch das Reiseland Schweiz enthalten. Das würde bei einem regulierten Tarif herausfallen (Nicht-EU).
Die Roamingkosten-Entwicklung für die Verbraucher-Endpreis zeigt: Allein der noch vor 2 Jahren gültige saftige Aufschlag entfällt künftig. Welch krasse Entwicklung!
Keine EU Roaming-Gebühren 2017 verbessern sicherlich den Auslandsurlaub ab dem 15.6.2017
Hintergrund: Telekommunikationsunternehmen können sich folgende Leistungen untereinander maximal in Rechnung stellen (Deckelung):
Einen Fair Use Policy Rechner für 2022 findet ihr hier:
Wie man sieht, wird dabei vor allem die Datennutzung eine große Rolle spielen. Für die Mobilfunkanbieter bedeutet das: Je mehr Datenvolumen ein Inlandstarif bietet, desto mehr kann dieser auch im Ausland genutzt werden − wer das ausreizt, macht es für den Mobilfunker teuer. Deshalb steigen die Preise bei Allnet-Flats auch wieder leicht an (bzw. sinken nicht mehr).
Im Grunde könnte man sich ab dem 15.6.2017 übrigens auch einen Tarif im EU-Ausland holen und den dann im Inland nutzen − schließlich sind Tarife mit viel Datenvolumen andernorts deutlich günstiger, wie der EU-Vergleich zeigt. Dieses Thema soll noch geklärt werden, denn natürlich ist das ein Dorn im Auge der Mobilfunkbetreiber und muss geregelt ablaufen.
Das gilt es zu beachten!
Die Roamingkosten in Europa fallen ab dem 15.6.2017 komplett weg – iPhones am Strand werden dann wohl noch normaler als bislang
Ab 30.4.2016 darf allerdings noch einmal mit einer Pressenkung gerechnet werden: So sinken die Kosten für den Extra-Aufschlag auf
(alles Nettopreise zzgl. MwSt. des jeweiligen Landes), bis er zur Feriensaison 2017 im Sommer komplett wegfällt. Die letzte Veränderung bedeutet bis zur Abschaffung der Gebühren, dass diese Preise nach wie vor zusätzlich zu den Tarifgebühren eures Inlandstarifes dazukommen.
Die Entwicklung der Roaminggebühren innerhalb der EU könnt ihr euch noch einmal in der Wikipedia vergegenwärtigen. Einen guten Hinweis bietet übrigens die EU zum Thema Roamingtarife. Und die Bundesnetzagentur erklärt euch noch einmal, was eigentlich Roamingkosten sind und welchen aktuellen Stand die Regelungen derzeit haben.
Zum Beispiel, dass ohnehin eine Regelung besteht, durch die ein Kostenairbag bei 50 € (zzgl. aktuell 19% MwSt. = 59,50 €) Pflicht ist. Heißt also, dass eure Roamingkosten die ca. 60 € nur dann übersteigen, wenn ihr ausdrücklich mehr wollt und das auch so kundtut.
Allerdings gibt es reglementierte Schlupflöcher, die sich an einer, etwas schwammig formuliert, »angemessenen Nutzung« orientieren:
»Wenn Betreiber ihre Kosten nachweislich nicht decken und beweisen können, dass sich dies auf die Inlandspreise auswirkt, können die nationalen Regulierungsbehörden ihnen gestatten, in Ausnahmefällen Minimalaufschläge zu erheben, um alle relevanten Kosten zu decken.«
Diese zusätzliche Verordnung dient dazu, Unternehmen bei missbräuchlicher, dauerhafter Nutzung durch Verbraucher zu schützen (sog. »Fair-Use-Policy«),
»beispielsweise wenn der Kunde eine SIM-Karte in einem anderen EU-Staat kauft, in dem die Inlandspreise niedriger sind, um sie bei sich zu Hause zu verwenden, oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt.«
Zum Beispiel würde damit der Dauer-Nutzung des HoT fix in Deutschland einen Riegel vorgeschoben. ;-) Und auch Tarife wie TUI CONNECT würden dann irgendwie obsolet, wenn man sie nur aufgrund des Inklusiv-Datenvolumens fürs EU-Ausland buchen würde.
Übrigens: Auch wenn das Verhältnis von Tarif-Preis zu Datenvolumen sehr günstig ist, kann der Anbieter ab einer bestimmten rechnerischen Grenze einen Aufschlag für weiteres Datenvolumen verlangen.
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