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Verzichtserklärung (Prepaid) für die Rufnummernmitnahme (Muster): Einfach zur Portierungsfreigabe für den neuen Handyanbieter!

Die Verzichtserklärung ersetzt in Prepaid-Tarifen im Grunde die Kündigung und ist wichtig, wenn Du Deine Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen möchtest. Die Rufnummernmitnahme ist nur möglich, wenn Du im wahrsten Sinne des Wortes auf Deinen alten Handytarif verzichtest und eine sogenannte Portierungsfreigabe anstrebst. Was in die Prepaid-Verzichtserklärung gehört und wie so eine Muster-Vorlage für eine Prepaid-Verzichtserklärung aussieht, erfährst Du hier.
Verzichtserklärung

Mit der Prepaid-Verzichtserklärung kannst Du eine Rufnummernmitnahme beantragen (Bild: ClipDealer)

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Prepaid-Verzichtserklärung: Was ist das?

Zum Hintergrund: Die Verzichtserklärung für Prepaid-Karten ist eine besondere Form der Kündigung. In Prepaid-Verträgen ist eine klassische Handyvertragskündigung nicht erforderlich: Ist Dein Guthaben aufgebraucht, kannst Du keine Mobilfunkleistungen mehr nutzen.

Wer allerdings seinen Prepaid-Tarif als Hauptkarte nutzt, möchte seine Nummer mit Sicherheit gern mitnehmen. Und dann ist es notwendig, diese freigeben zu lassen. Denn ohne Dein Zutun kannst Du Deine Handynummer nicht portieren.

Statt einer Prepaid-Kündigung verzichtest Du darauf, den Prepaid-Vertrag mit Deiner bisherigen Nummer wie gewohnt zu verwenden.

Wann benötige ich eine Prepaid-Verzichtserklärung?

Bei Prepaid-Handytarifen handelt es sich um Tarife ohne Laufzeit. Der Basistarif kommt dabei ganz ohne Grundgebühr aus: Du zahlst nur, was Du tatsächlich verbrauchst. Prinzipiell kannst Du, wenn Du einen Prepaid-Tarif nicht mehr benötigst, ganz einfach eventuell vorhandene Zusatzoptionen (Pakete mit Freieinheiten / Allnet-Flats und Datenvolumen) deaktivieren und die SIM-Karte dann in einer Schublade aufbewahren. Denn wer die SIM-Karte nicht verwendet, muss auch nichts bezahlen.

Allerdings ist in diesem Fall eine Portierung der Handynummer nicht möglich. Um eine Nummer erfolgreich mitnehmen zu können, muss der alte Vertrag gekündigt werden. Denn sonst würdest Du die gleiche Nummer bei unterschiedlichen Verträgen verwenden.

Es gilt also: Nur wenn die Prepaid-Verzichtserklärung beim alten Prepaid-Anbieter vorliegt, ist eine Freigabe der Handynummer für die Portierung zu einem neuen Anbieter möglich.

Verzichtserklärung und Nichtnutzungsgebühr

Falls Du noch einen sehr (sehr, sehr) alten Prepaid-Vertrag nutzt, solltest Du in jedem Fall eine Verzichtserklärung schreiben, auch wenn Du Deine Handynummer nicht mitnehmen möchtest. Denn in einigen älteren Tarif gab es eine Nichtnutzungsgebühr. Diese ist allerdings laut Rechtsprechung schon lange nicht mehr zulässig (Details z.B. unter Golem.de).

Verzichtserklärung für Prepaid-Karten: Was sollte drinstehen?

Im Prinzip gestaltet sich die Prepaid-Verzichtserklärung wie eine ganz normale Handyvertragskündigung. Dabei erklärst Du Deinen Wunsch, Deine Handynummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Die Verzichtserklärung ist also ein Antrag auf Freigabe Deiner bisherigen Mobilfunknummer. Sie ist formlos, sollte aber einige Bestandteile enthalten.

Diese Eckdaten solltest Du dabei nicht vergessen:

  • Name und Anschrift
  • aktuelle Handynummer und, falls vorhanden, Kundennummer
  • die eigentliche Verzichtserklärung

Verzichtserklärung in Prepaid-Tarifen: Die wichtigsten Infos im Check

Was gilt es vor und was nach der Prepaid-Verzichtserklärung zu beachten? Hier ein kurzer Check.

Vor der Prepaid-Verzichtserklärung: Daten-Check & Restguthaben

Für die Freigabe einer Handynummer verlangten die Mobilfunkanbieter jahrelang hohe Gebühren so um die 30 €, vom 20.4.2020 bis 30.11.2021 dann maximal 6,82 €. Dieser Betrag musste sich auf der SIM-Karte befinden, damit die Rufnummernmitnahme reibungslos ablaufen konnte. Die Portierungsgebühr wurde direkt von eurer Karte eingezogen. Sollte der Betrag nicht ausreichen, war eine Mitnahme der Handynummer nicht möglich.

Seit dem 1.12.2021 entfallen die Portierungskosten komplett − Du musst Dir also keine Gedanken mehr übers Aufladen von Guthaben mehr machen, wenn eine Portierung bevorsteht. Falls Du also bei Deinem Anbieter noch solche Tipps liest, dann denk dran: Das galt vor dem 1.12.2021!

Daten-Abgleich

Ein weiterer Punkt, der aber geblieben ist, ist der Check der Daten: Bist Du umgezogen oder hast Du geheiratet und hat sich dementsprechend Dein Name geändert, dann solltest Du dies rechtzeitig vor der Portierung Deinem Prepaid-Anbieter mitteilen. Denn die beim alten und neuen Anbieter hinterlegten persönlichen Daten müssen exakt übereinstimmen, damit die Portierung glattläuft.

Restguthaben auszahlen

Achte bitte gleichzeitig darauf, dass Dein bestehendes Rest-Prepaid-Guthaben nicht zu hoch ist. Mit der Portierung wird der Tarif nämlich deaktiviert − und eventuelles Restguthaben verfällt möglicherweise.

Am besten achtest Du schon im Vorfeld darauf, nicht zu viel Guthaben aufzuladen. Außerdem kannst Du Dir eventuell vorhandenes Prepaid-Restguthaben auszahlen lassen. Bei einigen Providern gibt es spezielle Formulare zum Download, etwa bei der Telekom (als Beispiel). In der Regel reicht aber eine schriftliche Mitteilung über den Auszahlungswunsch. Gib dabei neben Name und Handynummer auch Deine Bankverbindung an.

Ja, Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen. Du hast also explizit die Möglichkeit, dieses nach Kündigung zurückzufordern. Das betrifft aber nur selbst eingezahltes Guthaben und kein eventuelles Start- oder anderes Aktionsguthaben (das der Provider Dir kostenlos zur Verfügung gestellt hat).

Hake aber unbedingt im Vorfeld noch einmal genau beim Handyanbieter nach: In einigen Fällen wird die SIM-Karte nach Auszahlung des Restguthabens automatisch deaktiviert, sodass auch eine Portierung der Nummer nicht mehr so einfach möglich ist.

Nach der Prepaid-Verzichtserklärung: So geht es weiter!

Hinweis: Lass Dir den Eingang der Verzichtserklärung vom alten Anbieter bestätigen.

Portierungsfreigabe nach Bearbeitung der Verzichtserklärung

Du bekommst außerdem einen Portierungstermin. Zu diesem Zeitpunkt wird Deine Rufnummer freigegeben und der alte Tarif deaktiviert. Du kannst den Handytarif bzw. die alte SIM dann nicht mehr nutzen.

Portierungsfreigabe

Nur mit einer Portierungsfreigabe kannst Du Deine Handynummer aus einem Prepaid-Vertrag mit zu einem neuen Anbieter mitnehmen (Bild: ClipDealer)

Prepaid-Verzichtserklärung: Muster und Vorlage

Grundsätzlich benötigst Du lediglich die weiter oben genannten Eckdaten, aus denen Du dann die Prepaid-Verzichtserklärung schreiben kannst.

Du kannst auch eine Vorlage oder eine Muster-Verzichtserklärung nutzen, in die Du Deine persönlichen Daten einsetzt.

Das kann wie folgt aussehen:

Name _______________________

Anschrift _____________________

Kündigung / Verzichtserklärung Mobilfunkanschluss mit der Handynummer ________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Handynummer _______________ fristgemäß zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich beantrage außerdem die Freigabe der oben genannten Rufnummer zur Mitnahme zu einem neuen Anbieter.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung, Anerkennung der Verzichtserklärung sowie um Angabe des Kündigungstermins.


Datum, Unterschrift _______________________

Verzichtserklärung: Vorlagen einzelner Anbieter zum Download

Einige Prepaid-Anbieter stellen eigene Vorlagen für die Prepaid-Verzichtserklärung bereit. Diese kannst Du kostenlos herunterladen und ausfüllen. Es handelt es sich i.d.R. um PDF-Dokumente.

  • Verzichtserklärung für die Rufnummernportierung zu congstar
  • Verzichtserklärung Vodafone CallYa Handynummer zur Portierung zu einem neuen Anbieter bei Vodafone
  • Formular für die Rufnummernmitnahme von ALDI TALK zu einem anderen Anbieter bei ALDI TALK (Einwilligung zur Rufnummernübernahme)

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Profilbild von Daniel
Der Tarif-Nerd Daniel ist seit 2019 bei Handyhase. Was für andere ein staubtrockenes Thema ist, saugt der gebürtige Hesse auf wie ein Schwamm.
Daniel hat zwar unglaublich viele Interessen; Tarife, Netze und Technik sind ihm aber seit 2009 bei mehreren Telekommunikationsportalen zur Berufung geworden.
Man sagt, er habe mehr SIM-Karten in seiner Sammlung als ein durchschnittlicher Handyshop.
Kommentare (4)

sssempf 27.02.2024, 18:50

Hallo!
Da ich es noch nicht verstanden habe:
Wie nehme ich die Rufnummer einer kostenlosen Prepaidkarte in einen 24 Monate Vertrag mit, wenn ich die Prepaidkarte gerade erst erworben habe?
1)
Kann ich den Prepaidkartenvertrag kündigen in Form der obigen Verzichtserklärung auch wenn die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist?
2)
Oder würde ein Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist genügen und die Rufnummer würde auch dann zur Portierung freigegeben werden?
3)
Oder muss ich erst die 14-tägige Widerrufsfrist abwarten und verstreichen lassen und dann die Verzichtserklärung verschicken, um die Freigabe der Rufnummer zu sichern?
Danke im voraus!
Markus

    Profilbild von Marcus

    Marcus 28.02.2024, 12:06

    Hallo Markus,

    das Beste wird sein, wenn Du direkt beim Anbieter Deiner Prepaid-Karte nachfragst, wie dieser das explizit handhabt. Meld Dich danach gerne wieder und teile uns mit, was man Dir gesagt hat.

    Viele Grüße,

    Marcus – Handyhase

      sssempf 01.03.2024, 13:31

      Hallo Marcus!
      Der Vorschlag von dir ist bei mir schon angekommen.
      Der Provider wird nicht begeistert sein von meinem Plan, die Prepaidkarte zum Zweck der Rufnummernmitnahme bestellt zu haben.
      Deswegen dachte ich, ich hätte von eurer Erfahrung profitieren können, da ich ja über eure Website und Link den Vertrag abschliessen würde.
      Vielleicht finde ich die Antwort auf einer alternativen Schnäppchen-Website.
      Irgendeine andere Idee bevor das Angebot ausläuft?
      Grüße Markus

        Profilbild von Marcus

        Marcus 01.03.2024, 14:04

        Ich gehe davon aus, dass Du Dein Anliegen verbal geschickt rüberbringen wirst! 😉

        Viele Grüße,

        Marcus – Handyhase

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