Mit einer sogenannten Zwischenportierung (kein Fachbegriff) könnt ihr eure Rufnummer zum selben Anbieter mitnehmen. Doch warum ist das eigentlich notwendig?
Vielleicht kennt ihr den Fall ja? Ihr seid aktuell bei einem günstigen Anbieter unter Vertrag und habt gekündigt, wollt nun aber (über einen anderen Händler) erneut ein Angebot dieser Mobilfunkmarke wahrnehmen und dabei eure Rufnummer mitnehmen.
Das funktioniert aber nicht, weil eine interne Rufnummernmitnahme nur als Vertragsverlängerung ermöglicht werden kann.
Logisch, denn ihr bleibt ja beim Anbieter, seid mit allem zufrieden − und dieser seht deshalb gar keine Veranlassung, euch mit Neukunden-Konditionen zu ködern (Bestandskunden erhalten nämlich in fast allen Fällen schlechtere Konditionen als Neukunden, selbst bei Rückholangeboten).
? Warum nun also das Ganze? Wollt ihr eure Handynummer behalten, müsst ihr deshalb eure bestehende Rufnummer „zwischenportieren“. Dieses dann doch kompliziertere Vorgehen ist also eine Art „Trick“, um letztlich doch wieder zu attraktivsten Neukunden-Konditionen zum bestehenden Anbieter zurückzukehren.Eine Ausnahme stellt der DC-Wechsel (z.B. von CallYa-Prepaid-Tarifen auf Vodafone-Postpaid-Vertragsangebote) dar. Denn bei einem Debit-Credit-Wechsel (von Prepaid zu Vertrag) kommt man euch beim Anbieter eher entgegen, da ihr ja meist aus einem günstigen Prepaid-Angebot in ein langfristig teureres Vertragsangebot mit 24-monatiger Bindung wechselt. Allerdings funktioniert so ein DC-Wechsel wiederum nicht bei Billigangeboten über Reseller, aber mehr dazu hier:
Im Grunde ist also auch der Wechseln von Prepaid zu Postpaid keine wirkliche Ausnahme, wenn es richtig günstig werden soll, sodass ihr auch hier am besten eure Rufnummer zwischenportieren solltet.
Die Lösung stellt eben die o.g. Zwischenportierung eurer Rufnummer dar. Dafür benötigt ihr aber etwas zeitlichen Vorlauf, wenn ihr eure Rufnummer parken wollt bei einer „Zwischenlösung“. Dass ihr ein Recht auf Freigabe eurer Handynummer habt, sagt übrigens die Bundesnetzagentur (BNetzA):
»[…] Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, den Wechsel zu einem anderen Anbieter unter der Beibehaltung der Rufnummer zu ermöglichen. Das gilt auch für Prepaid-Verträge.
Sie können jederzeit die Übertragung Ihrer Mobilfunkrufnummer verlangen. Eine Beendigung des bisherigen Vertrages ist, anders als bei Festnetzrufnummern, für die Portierung einer Mobilfunkrufnummer nicht zwingend erforderlich. Eine Portierung der Mobilfunkrufnummer vor der Beendigung Ihres Vertrags berührt die Wirksamkeit des Vertrages mit Ihrem bisherigen Anbieter nicht. Ihr bisheriger Anbieter muss Sie in diesem Falle über alle anfallenden Kosten informieren. Auf Verlangen muss er Ihnen auch eine neue Rufnummer zuteilen.«
Bedenkt ferner, dass eine Portierung Zeit in Anspruch nimmt, selbst wenn alles reibungslos abläuft:
»Sie sollten stets berücksichtigen, dass auch bei einer Mobilfunkrufnummer der Abwicklungsprozess eines Portierungsauftrags etwas Zeit in Anspruch nimmt ( in der Regel ca. sieben Arbeitstage ). Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihre Kundendaten beim bisherigen und beim neuen Anbieter genau übereinstimmen.«
Wenn ihr also über einen Reseller einen neuen Vertrag mit Rufnummernmitnahme beantragen wollt, rechnet grob mit 2 Wochen Bestellzeit (7 Werktage plus Einreichen der Unterlagen über den Drittanbieter, da kann schon Zeit ins Land gehen).
Wenn ihr euch nun für den durchaus umständlichen Weg einer Zwischenportierung entschieden habt, gilt es also, Folgendes zu beachten:
Und dann braucht es eben einen zeitlichen Vorlauf (und damit Aufwand), wenn euer neuer Anbieter keine nachträgliche Portierung anbietet. Ihr seht schon; dieser Spezial-Fall ist nur etwas für Geübte, aber nicht unmöglich. Ihr solltet es euch aber vorher einmal genau durchrechnen, ob sich dieser „Trick“ letztlich wirklich auszahlt.
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