Sky Preiserhöhung zum 1.8.2016 ohne Sonderkündigungsrecht – wer ist nicht betroffen?
Sky Preisanhebung ohne Sonderkündigungsrecht durch 5%-Klausel
Sky-Preiserhöhung bis zu 3 € – ohne Sonderkündigungsrecht für fast alle Kunden
Wenn das mal keine hohen Wogen schlägt: Vielen Sky-Abonnenten trudelt derzeit die Ankündigung einer Sky-Preiserhöhung zum 1.8.2016 ins Haus. Der individuelle Betrag bis zu maximal 3 Euro im Monat, um den euer Abo steige (Quelle: Handelsblatt), werde mit Gründen wie »gestiegener Gesamtkosten – insbesondere für Programmlizenzen und die technische Infrastruktur« begründet. Vielleicht möchte man sich aber auch für die anstehenden Verhandlungen um die Pay-TV-Rechte für die Bundesliga wappnen?
Schrittweise teurer: Die Sky-Preiserhöhung ohne Sonderkündigungsrecht tritt bei vielen Kunden zum 1.8.2016 in Kraft
Kein Sky-Sonderkündigungsrecht wegen 5-Prozent-Klausel
Laut geltenden AGB steht euch bei dieser Preiserhöhung nicht einmal ein Sonderkündigungsrecht für Sky zu, was ja fast unglaublich klingt, aber wahr ist (siehe Ziffer 4), wenn die Erhöhung nicht mehr als 5% beträgt:
[…] Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen (Preiserhöhung), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen. […] Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen.«
Fakt ist: Wer mehr als die Basispakete Starter und Entertainment abonniert hat, erhält die schrittweise Preisanpassung mitgeteilt (denn pro Kalenderjahr kann man ja nur einmal erhöhen). Wer noch keine Post ins Haus bekommen hat und dennoch wissen möchte, ob er betroffen ist:
»Ihren individuellen Beitrag können Sie jederzeit in Ihrem persönlichen Bereich im Online-Kundencenter einsehen.«
Ganz schön krass also, was der Pay-TV-Sender hier für seine Kunden in den nächsten Wochen durchzieht. Sollte euer Abo ohnehin auslaufen, denkt ggf. an eine rechtzeitige Sky-Kündigung.
Mein persönlicher Kommentar (als Selbst-Betroffener): Ganz schön fies und kein Fairplay für den Quasi-Monopolisten im Bundesliga-Pay-TV, so eine Abopreis-Erhöhung durch die Hintertür. Das wirft die Frage, in wie vielen weiteren Verträgen (ganz allgemein) solche Klauseln stecken, denen wir meist gar nicht Beachtung schenken …
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