Zero-Rating-Verbot: BNetzA schiebt Telekom StreamON und Vodafone Pass Riegel vor – für Neukunden schon ab 1.7.2022, für Bestandskunden bis Ende März 2023 in Kraft
BNetzA verbietet StreamON und Vodafone Pass wegen Nicht-Netzneutralität
»Die Neuvermarktung von „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ ist nach der Anordnung der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juli 2022 einzustellen. Die beiden Zero Rating-Optionen sollen dann über keinen Vertriebskanal mehr buchbar sein. Für die Einstellung der Zero Rating-Optionen im Bestandskundengeschäft haben die Anbieter bis Ende März 2023 Zeit. Diese Umsetzungsfrist ist angesichts der großen Anzahl von Bestandskunden erforderlich, auch um einen verbraucherfreundlichen Übergang auf andere Tarife zu ermöglichen.«
Vollkommen unklar ist, wie die Netzbetreiber darauf nun reagieren werden. Werden bestehende Tarife (ab April 2023) dann automatisch zur Unlimited Flat? Die BNetzA glaubt jedenfalls daran, dass Verbraucher künftig bessergestellt werden − obwohl ihnen ja erst einmal der Dienst weggenommen wird:
»Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Einstellung der Zero Rating-Optionen insgesamt eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt hat. Es ist zu erwarten, dass sich der Trend zu Tarifen mit höheren Datenvolumina und günstigeren Mobilfunk-Flatrates beschleunigen wird. Während im Festnetz Flatrates bereits seit längerer Zeit weit verbreitet sind, ist dies im Mobilfunk bisher noch nicht der Fall.«
Worum es bei Netzneutralität, StreamON und Vodafone Pass geht, könnt ihr übrigens hier nachlesen:
Das Zero-Rating-Verbot lag schon längere Zeit in der Luft, daran geglaubt haben wir jedoch nie. Schon in der jüngsten Vergangenheit gab es aber ein spannendes Anerkenntnisurteil bezüglich Tethering beim Vodafone Pass, der als Fingerzeug zu deuten war.
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