Seitdem das kostenlose EU-Roaming für alle Handytarife gilt, könnt ihr im EU-Ausland euren Klarmobil-Handyvertrag so nutzen wie im Inland. Wer gerade frisch zum Mobilfunk-Discounter gewechselt ist, wird aber wegen einer Klarmobil Roaming-Sperre, die in den ersten 6 Wochen gilt, zumindest irritiert sein.
Denn aus Sicherheitsgründen soll die Nutzung im EU-Ausland für die ersten Wochen nicht möglich sein. Wer die zustehende Leistung dennoch schon vorher in Anspruch nehmen möchte (vor allem in Laufzeit-Tarifen gehen ja sonst 6 von 2x 52 Wochen = 5,7% Auslandsleistung verloren), kann Abhilfe schaffen. Denn bis zur Freischaltung nutzt ihr ja de facto nur einen National-Tarif, der nur innerhalb Deutscher Landesgrenzen Empfang bietet.
Indem eine Kationszahlung über 95 € geleistet werden muss. Das klingt paradox, ist aber ein Vorgehen, wie man es früher von Anbietern für Handyverträge trotz Schufa veranschlagte.
So heißt es im Wortlaut auf der FAQ-Seite:
»Eine vorzeitige Freischaltung ist gegen eine Kautionszahlung in Höhe von 95,- Euro möglich. Wenden Sie sich dafür bitte an unseren Kundenservice unter der Rufnummer 040 34 8585 300 (Mo-Fr 8.00 – 20.00 Uhr, Sa 9.00 – 17.30 Uhr).«
Wir finden: Das klingt ziemlich windig, fadenscheinig und unseriös und steht der Marke nicht gut zu Gesicht. Es ist aber tatsächlich so!
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